Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Wirtschaftstrainer in Beraterfunktion

Rodgau, 15.07.2023

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen (Wirtschaftstrainer – Heinz Huppertz) im Folgenden „Unternehmensberatung“ genannt und ihren Kunden. Gegenstand dieser AGB bilden Arbeiten im Bereich Idee, Konzeption, Realisation und Administration von Business-Development-, Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen. Dazu gehört auch die Erstellung entsprechender Entwürfe und Vorschläge.

Leistungserbringungen erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschließlichen Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, sofern diesen vorgängig nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Maßgeblich sind die jeweils  aktuellen  unter  https://www.wirtschaftstrainer.eu/agb-berater können auch jederzeit bei der Unternehmensberatung angefordert  werden. Die allgemeinen Bestimmungen treten immer da in Kraft, wo keine oder keine andere Regelung getroffen wurde.

2. Leistungen der Unternehmensberatung

Die Unternehmensberatung verpflichtet sich zur sorgfältigen Besorgung der Leistungen im Interesse des Kunden und unter Wahrung dessen Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen. Die Unternehmensberatung ist verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit Rechenschaft abzulegen. Der Unternehmensberatung ist es ausdrücklich erlaubt, zur Erbringung von Leistungen Dritte beizuziehen. 

3. Pflichten des Kunden

Mit der Unterzeichnung eines Vertrages oder einer Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung und Abnahme der Dienstleistungen. 

Abnahmekriterien werden in den jeweiligen Verträgen oder Auftragserteilungen festgelegt. Der Kunde ist gehalten, im Rahmen von Treu und Glauben bei der Erfüllung von Aufträgen und Verträgen mit dem Wirtschaftstrainer – Heinz Huppertz auf eigene Rechnung mitzuwirken. Insbesondere  hat er die zur Erfüllung notwendigen  Informationen  und Dokumentationen zu liefern. Verzögerungen und Mehraufwand, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist, gehen zu Lasten des Kunden und werden ihm in Rechnung gestellt. 

4. Datenschutz

Die  Vertragspartner sind sich bewusst, dass ihre vertragliche Beziehung zur Sammlung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten führen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege der vorliegenden Geschäftsbeziehung verwendet und zu diesem Zweck auch Dritten bekannt gegeben werden können. Die Vertragspartner sorgen durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes gemäß Datenschutzgesetz. Die Unternehmensberatung verkauft oder vermietet in keinem Fall Kundendaten in Teilen oder als Ganzes an Dritte. 

Der Kunde gestattet der Unternehmensberatung ausdrücklich, Kundendaten zu eigenen Marketingzwecken (z.B. zur Kundeninformationen über neue Leistungen) zu verwenden.

5. Vertraulichkeit/Geheimhaltung

Beide Vertragspartner verpflichten sich selbst wie auch ihre Mitarbeiter, beigezogene Hilfspersonen und Subunternehmer gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. 

6. Gewährleistung

Die Unternehmensberatung übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und grafische Gestaltung von ausgeführten Arbeiten, die im Namen des Kunden veröffentlich werden. Sämtliche Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den Angaben des Auftraggebers ausgeführt. Sollten von der Unternehmensberatung ausgeführte Arbeiten beim Empfänger (beispielsweise Kunden  oder Geschäftspartner des Kunden) irgendeine negative Reaktion auslösen, übernimmt die Unternehmensberatung keinerlei Schadenersatzansprüche oder Haftungsklagen. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Auftragserteilung, dass er Texte oder grafische Arbeiten vor der vertraglich vereinbarten Veröffentlichung durchlesen, kontrollieren und abnehmen wird. 

Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder Ansprüche Dritter wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. 

Die Unternehmensberatung hält sich grundsätzlich an vertraglich vereinbarte Lieferzeiten und Abgabetermine. Sollte infolge höherer Gewalt oder durch Dritt-Dienstleister (Telekommunikation, Internet-Service-Provider, Energielieferanten, Post usw.) eine Verzögerung ausgelöst werden, kann die Unternehmensberatung nicht für den Verzug belangt werden. 

Der Kunde gewährleistet der Unternehmensberatung, dass er im Besitze sämtlicher Rechte (insbesondere Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte) im Zusammenhang mit Informationen (insbesondere Grafiken, Fotografien und Texte) ist, die er der Unternehmensberatung zur Verarbeitung oder zur Durchführung von Aufträgen übergibt. Die Unternehmensberatung gewährleistet dem Kunden, dass sie im Besitze sämtlicher für die Ausführung des Auftrages notwendigen Rechte ist und dass die von ihr erstellten Arbeiten keine Rechte Dritter tangieren. Die Unternehmensberatung schließt im Übrigen die Haftung so weit aus, als dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit und leichtes Verschulden.

7. Urheberrecht an Arbeiten im Kundenauftrag

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verbleibt das Urheberrecht sämtlicher von der Unternehmensberatung erstellten Werke bei der Unternehmensberatung.

Der Kunde erhält mit der vollständigen  Bezahlung des vereinbarten Preises ein Nutzungsrecht an den für ihn durch die Unternehmensberatung erstellten Arbeiten und den damit zusammenhängenden Schutzrechten. Der Umfang des Nutzungsrechtes wird vertraglich in Schriftform geregelt und soll den Interessen des Kunden sowie denen der Unternehmensberatung Rechnung tragen. 

Ohne anderweitige Vereinbarung dürfen Arbeitsergebnisse der Unternehmensberatung nicht vor der von den Parteien vereinbarten offiziellen Übergabe, vor dem vereinbarten Publikationstermin oder vor der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises in irgendeiner Form verwendet oder an Dritte weitergegeben bzw. damit zusammenhängende Rechte genutzt werden. 

Die Rechte für Offerten, Präsentationen und im Kundenauftrag erstellte Entwürfe (Textmuster, Layoutvorschlag und konzeptionelle Ideen) liegen bei der Unternehmensberatung. Sie dürfen ohne Einwilligung der Unternehmensberatung nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben bzw. vom Kunden genutzt werden. 

8. Übergebene Unterlagen

Die Unternehmensberatung haftet nicht für an sie übergebene Unterlagen wie Grafiken, Fotografien, Texte und Druckunterlagen, insbesondere Ton-, Bild- und andere Datenträger. Ohne gegenteilige Information des Kunden geht die Unternehmensberatung davon aus, dass ihr lediglich Kopien übergeben werden, die sie für den Auftrag gebrauchen (insbesondere auch zuschneiden, aufkleben, löschen usw.) darf. 

9. Weiterverwendung von Know-how

Die Unternehmensberatung hat das Recht, Ideen und Konzepte, welche sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses allein oder zusammen mit dem Kunden erarbeitet, für Dritte zu verwenden, sofern dadurch für den Dritten gegenüber dem Kunden kein unlauterer Wettbewerbsvorteil entsteht. 

10. Projekt- und Auftragsänderungen

Änderungen können jederzeit vorgenommen werden. Wird dadurch das Projekt oder der Auftrag verzögert oder entstehen dadurch zusätzliche Kosten, informiert die Unternehmensberatung den Kunden darüber. Änderungen sind durch den Kunden ausdrücklich zu bestätigen. 

11. Aufklärungspflichten

Die  Unternehmensberatung  und  der  Kunde  verpflichten  sich,  sich  gegenseitig  unverzüglich  über Ereignisse zu orientieren, welche die Erfüllung des Vertrages beeinflussen können. 

12. Abrechnung von Beratung, Offerten und Entwürfen

Umfangreiche Beratungen vor der eigentlichen Auftragserteilung können dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass kein Auftrag erteilt wird. Wünscht der Kunde vor der definitiven Auftragserteilung die Ausarbeitung von Entwürfen (Textmuster, Konzeptvorschlag) und konzeptionellen Ideen muss er dem Wirtschaftstrainer – Heinz Huppertz den entstehenden Aufwand vergüten.

Dies gilt insbesondere dann, wenn kein Auftrag erteilt wird. Mit der Vergütung des entstandenen Aufwands werden keine Urheber- oder Nutzungsrechte abgegolten und eingeräumt. 

Non-Disclosure Vereinbarung: Mit dem Öffnen und Sichten der präsentierten Unterlagen stimmt der Kunde zu, sämtliche daraus hervorgehenden Informationen, Text- und Gestaltungsideen, Kennzeichen, Konzepte und Kreationen geheim zu halten und nicht zu verwerten, es sei denn, es komme zu einer vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, welche die Verwertung zulässt. Diese Vereinbarung schließt Ideen und Informationen ein, welche nicht von Gesetzes wegen geschützt sind. Mit der Vergütung des entstandenen Aufwands werden keine Urheber- oder Nutzungsrechte abgegolten und eingeräumt. 

13. Vergütung und Rechnungsstellung

Rechnungen  sind,  sofern  nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Ab der 2. Mahnstufe wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 60 erhoben. Für gewisse Dienstleistungen können dem Kunden bei Vertragsabschluss 50% des Gesamtbetrages als Vorauskasse in Rechnung gestellt werden. Der Wirtschaftstrainer beginnt erst nach dem Zahlungseingang von Seiten des Kunden mit der vertraglich vereinbarten Arbeit. Sofern nicht anders vereinbart,  erfolgt  die  Bezahlung  der  Restsumme  nach  Abnahme  innerhalb  von  10  Tagen  nach Rechnungsstellung.

14. Teilnichtigkeit

Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile eines Vertrages zwischen den Parteien als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird. 

15. Abtretung und Übertragung

Verträge oder einzelne daraus hervorgehende Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte abgetreten oder übertragen werden.

16. Kündigung zur Unzeit

Jahresverträge, die vom Kunden nicht mit einer Frist von mindestens drei Monaten gekündigt werden, gelten als zur Unzeit gekündigt und ziehen eine Schadenersatzpflicht des Kunden nach sich.

17. Übergangsbestimmungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorangehenden Bestimmungen. Bestehende Verträge werden gemäß den dort geschlossenen Vereinbarungen erfüllt.

18. Streiterledigung

Beide Vertragspartner verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag eine einvernehmliche Regelung anzustreben, nötigenfalls bei hälftiger Kostenbeteiligung  unter  Bezug  eines  unabhängigen  Sachverständigen  als  Schiedsgutachter.  Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis erklären die Parteien den ordentlichen Richter am Sitz der Wirtschaftstrainer – Heinz Huppertz zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag  ausschließlich  zuständig,  unter  Vorbehalt  des  Rechts  der  Unternehmensberatung,  den Kunden an dessen Sitz zu belangen.

Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

Rodgau, 15.07.2023

Deutschlandweit vor Ort

Als Trainer und Coaches sind wir deutschlandweit im Umkreis folgender Städte tätig:

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