Rodgau, 15.07.2023
AGB Beratung
Wirtschaftstrainer – Heinz Huppertz ist ein interdisziplinäres Beratungsunternehmen für Führung, Teams und Organisationen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Durchführung von Beratungsleistungen und gelten für alle Auftraggeber, sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
Im Folgenden wird Wirtschaftstrainer – Heinz Huppertz als „Beratungsunternehmen“ bezeichnet.
§ 1. Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Wirtschaftstrainer – Heinz Huppertz (im Folgenden „Beratungsunternehmen“ genannt) und seinen Auftraggebern.
Gegenstand dieser AGB sind Beratungsleistungen in den Bereichen Führung, Zusammenarbeit, Teamkultur, Organisationsentwicklung, Strategie, Kommunikation sowie die Entwicklung von Konzepten, Analysen, Empfehlungen und Entwürfen. Dazu gehören auch vorbereitende Tätigkeiten wie Ideenentwicklung, Konzeption, Realisation und die Erstellung entsprechender Vorschläge.
Leistungen des Beratungsunternehmens erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, das Beratungsunternehmen hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter https://wirtschaftstrainer.eu/agb-beratung/ abrufbar und kann jederzeit beim Beratungsunternehmen angefordert werden.
Diese allgemeinen Bestimmungen gelten immer dann, wenn keine speziellere oder abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.
§ 2. Leistungen der Unternehmensberatung
Das Beratungsunternehmen verpflichtet sich zur sorgfältigen, fachgerechten und interessenwahrenden Erbringung der vereinbarten Leistungen. Dabei werden die berechtigten Geschäfts-, Betriebs- und Entwicklungsinteressen des Auftraggebers berücksichtigt.
Das Beratungsunternehmen wahrt sämtliche Geschäfts-, Betriebs- und Fabrikationsgeheimnisse des Auftraggebers. Alle im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnenen Informationen werden vertraulich behandelt, sofern keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen.
Das Beratungsunternehmen ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit angemessen Rechenschaft über den Stand und die Durchführung der beauftragten Leistungen abzulegen.
Zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen ist das Beratungsunternehmen berechtigt, qualifizierte Dritte (z. B. Fachberater, Moderatoren, Trainer oder Spezialisten) hinzuzuziehen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt dabei beim Beratungsunternehmen.
§ 3. Pflichten des Kunden
Die konkreten Abnahmekriterien ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Leistungsbeschreibung oder der schriftlichen Auftragserteilung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen von Treu und Glauben aktiv an der Durchführung des Auftrags mitzuwirken. Dazu gehört insbesondere, dass er alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereitstellt.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Qualitätseinbußen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Der dadurch entstehende zusätzliche Aufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
§ 4. Datenschutz
Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass die Durchführung der vereinbarten Beratungsleistungen die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erforderlich machen kann. Der Auftraggeber und das Beratungsunternehmen erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten ausschließlich zur Abwicklung, Durchführung und Pflege der Geschäftsbeziehung verarbeitet werden.
Das Beratungsunternehmen kann personenbezogene Daten an sorgfältig ausgewählte Dritte weitergeben, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. zur Zusammenarbeit mit externen Fachpersonen oder Dienstleistern). Eine weitergehende Weitergabe erfolgt nur, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht oder der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat.
Beide Vertragspartner verpflichten sich, geeignete organisatorische, technische und vertragliche Maßnahmen zu treffen, um den Schutz personenbezogener Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen sicherzustellen. Das Beratungsunternehmen verkauft oder vermietet Kundendaten weder teilweise noch vollständig an Dritte.
Der Auftraggeber gestattet dem Beratungsunternehmen ausdrücklich, seine Kontaktdaten zur Information über neue Leistungen, Angebote oder relevante Entwicklungen zu verwenden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 5. Vertraulichkeit/Geheimhaltung
Beide Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihnen im Rahmen der Vorbereitung oder Durchführung des Vertrags zugänglich werden und die die geschäftliche Sphäre des jeweils anderen betreffen, vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen für Mitarbeitende, beigezogene Hilfspersonen sowie Subunternehmer der Vertragspartner. Die Vertragspartner stellen sicher, dass diese Personen ebenfalls zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet werden.
Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort, solange ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit besteht oder gesetzliche Bestimmungen dies erfordern.
§ 6. Gewährleistung
Reaktionen von Empfängern der erstellten Arbeiten (z. B. Kunden, Geschäftspartner oder Öffentlichkeit) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Beratungsunternehmens. Für daraus entstehende Schäden, Beschwerden oder rechtliche Ansprüche übernimmt das Beratungsunternehmen keine Verantwortung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche vom Beratungsunternehmen erstellten Texte, Konzepte, Entwürfe oder grafischen Arbeiten vor der Veröffentlichung sorgfältig zu prüfen, zu kontrollieren und freizugeben. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für Inhalt und Wirkung der veröffentlichten Materialien.
Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden – wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder Ansprüche Dritter – ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Das Beratungsunternehmen hält vereinbarte Liefer- und Abgabetermine grundsätzlich ein. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder durch externe Dienstleister (z. B. Telekommunikation, Internetanbieter, Energieversorger, Postdienste) begründen keine Haftung des Beratungsunternehmens.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber- und Schutzrechte) an den Materialien verfügt, die er dem Beratungsunternehmen zur Bearbeitung oder Verwendung übergibt.
Das Beratungsunternehmen sichert zu, dass es über die notwendigen Rechte zur Ausführung der beauftragten Leistungen verfügt und dass die von ihm erstellten Arbeiten keine Rechte Dritter verletzen. Im Übrigen ist die Haftung des Beratungsunternehmens – soweit gesetzlich zulässig – für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 7. Urheberrecht an Arbeiten im Kundenauftrag
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheberrechte an den vom Beratungsunternehmen erstellten Werken beim Beratungsunternehmen. Dies umfasst insbesondere Texte, Konzepte, Layouts, Designs, Präsentationen, Analysen, Methoden und sonstige Arbeitsergebnisse.
Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeiten. Der konkrete Umfang des Nutzungsrechts wird vertraglich in Schriftform festgelegt und berücksichtigt sowohl die Interessen des Auftraggebers als auch die des Beratungsunternehmens.
Ohne gesonderte Vereinbarung dürfen Arbeitsergebnisse des Beratungsunternehmens weder vor der offiziellen Übergabe noch vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin oder vor vollständiger Bezahlung genutzt, veröffentlicht, vervielfältigt, verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
Die Rechte an Offerten, Präsentationen, Entwürfen, Textmustern, Layoutvorschlägen, konzeptionellen Ideen und vergleichbaren Vorarbeiten verbleiben vollständig beim Beratungsunternehmen. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Beratungsunternehmens weder verwendet noch an Dritte weitergegeben oder in irgendeiner Form verwertet werden.
§ 8. Übergebene Unterlagen
Das Beratungsunternehmen übernimmt keine Haftung für Unterlagen, Materialien oder Datenträger, die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft insbesondere Grafiken, Fotografien, Texte, Druckunterlagen sowie Ton-, Bild- und sonstige digitale oder physische Datenträger.
Sofern der Auftraggeber keine anderslautende schriftliche Information erteilt, geht das Beratungsunternehmen davon aus, dass ihm ausschließlich Kopien übergeben werden, die für die Durchführung des Auftrags verwendet, bearbeitet oder verändert werden dürfen (z. B. Zuschneiden, Einfügen, Löschen, Anpassen).
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die übergebenen Materialien frei von Rechten Dritter sind und für den vorgesehenen Zweck genutzt werden dürfen.
§ 9. Weiterverwendung von Know-how
Dies gilt jedoch nur, sofern dadurch für Dritte kein unlauterer Wettbewerbsvorteil gegenüber dem ursprünglichen Auftraggeber entsteht und keine vertraulichen oder geschützten Informationen offengelegt werden.
Geschützte Inhalte, spezifische Geschäftsgeheimnisse oder individuell entwickelte Lösungen, die eindeutig dem Auftraggeber zuzuordnen sind, bleiben hiervon unberührt und werden nicht ohne dessen Zustimmung weitergegeben oder verwendet.
§ 10. Projekt- und Auftragsänderungen
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs können jederzeit vorgenommen werden. Das Beratungsunternehmen informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn sich dadurch der Zeitplan, der Arbeitsaufwand oder die Kosten verändern.
Zusätzliche Leistungen, Mehraufwand oder Terminverschiebungen, die durch Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Änderungen am Projektumfang werden erst wirksam, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich bestätigt wurden. Die Bestätigung kann in Textform erfolgen.
§ 11. Aufklärungspflichten
Dies umfasst insbesondere Änderungen in den Rahmenbedingungen, Verzögerungen, neue Erkenntnisse, Risiken, technische Probleme oder sonstige Ereignisse, die Auswirkungen auf den Projektverlauf haben können.
Beide Parteien stellen sicher, dass relevante Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig weitergegeben werden, um eine effiziente und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.
§ 12. Abrechnung von Beratung, Offerten und Entwürfen
Umfangreiche Beratungsleistungen, Analysen oder Vorabklärungen, die vor einer verbindlichen Auftragserteilung erbracht werden, können dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es nicht zu einer Beauftragung kommt.
Wünscht der Auftraggeber vor der endgültigen Auftragserteilung die Ausarbeitung von Entwürfen, Konzeptvorschlägen, Textmustern oder konzeptionellen Ideen, ist der hierfür entstehende Aufwand ebenfalls zu vergüten – unabhängig davon, ob später ein Auftrag zustande kommt.
Mit der Vergütung des entstandenen Aufwands werden weder Urheberrechte noch Nutzungsrechte übertragen oder eingeräumt. Eine Nutzung der erstellten Entwürfe, Ideen oder Konzepte ist erst nach einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zulässig.
Non-Disclosure / Geheimhaltung
Mit dem Öffnen, Sichten oder Entgegennehmen der präsentierten Unterlagen verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche darin enthaltenen Informationen, Text- und Gestaltungsideen, Kennzeichen, Konzepte, Methoden und Kreationen vertraulich zu behandeln und nicht zu verwerten.
Eine Nutzung, Weitergabe oder Verwertung dieser Inhalte ist nur zulässig, wenn es zu einer vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit kommt, die eine solche Nutzung ausdrücklich erlaubt. Diese Geheimhaltungspflicht umfasst auch Ideen und Informationen, die nicht durch gesetzliche Schutzrechte abgesichert sind.
Mit der Vergütung des entstandenen Aufwands werden keine Urheber- oder Nutzungsrechte abgegolten oder übertragen.
§ 13. Vergütung und Rechnungsstellung
Rechnungen des Beratungsunternehmens sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.
Ab der zweiten Mahnstufe wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 Euro erhoben. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
Für bestimmte Leistungen kann bei Vertragsabschluss eine Vorauskasse in Höhe von bis zu 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags verlangt werden. Das Beratungsunternehmen beginnt mit der Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten erst nach Eingang der entsprechenden Zahlung.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Restzahlung nach Abnahme der Leistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
§ 14. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
§ 15. Abtretung und Übertragung
Dies gilt sowohl für den gesamten Vertrag als auch für einzelne daraus hervorgehende Ansprüche oder Verpflichtungen. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
Die Beauftragung von Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmern durch das Beratungsunternehmen bleibt hiervon unberührt, sofern die Verantwortung für die Vertragserfüllung weiterhin beim Beratungsunternehmen verbleibt.
§ 16. Kündigung zur Unzeit
Jahresverträge können vom Auftraggeber mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit ordentlich gekündigt werden.
Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht oder während einer laufenden Vertragsperiode ohne wichtigen Grund, gilt sie als Kündigung zur Unzeit. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Beratungsunternehmen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Der Schadenersatz umfasst insbesondere bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten, entgangene Umsätze sowie sonstige nachweisbare Aufwendungen, die dem Beratungsunternehmen durch die unzeitige Kündigung entstehen.
§ 17. Übergangsbestimmungen
Bereits bestehende Verträge bleiben von diesen Änderungen unberührt und werden gemäß den dort vereinbarten Bedingungen erfüllt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
§ 18. Streiterledigung
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Gelingt dies nicht, kann ein unabhängiger Sachverständiger als Schiedsgutachter beigezogen werden. Die Kosten hierfür tragen beide Parteien zu gleichen Teilen.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich der ordentliche Gerichtsstand am Sitz des Wirtschaftstrainer – Heinz Huppertz zuständig. Das Recht des Beratungsunternehmens, den Auftraggeber an dessen Sitz zu belangen, bleibt hiervon unberührt.
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Weitere AGB
Für Coachings und Seminare gelten separate Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese finden Sie unter: AGB Coaching & Seminare.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB oder zu unseren Beratungsleistungen erreichen Sie uns unter:
empfang@wirtschaftstrainer.eu
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Diese AGB treten mit Veröffentlichung in Kraft und ersetzen alle vorherigen Fassungen. Letzte Aktualisierung: 15.07.2023.
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Als Trainer und Coaches sind wir deutschlandweit im Umkreis folgender Städte tätig:
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